In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird für alle Arbeitnehmer*innen im Inland - unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten angewendet. Die Regelung gilt auch auf geringfügige Beschäftigung (sogenannte Minijobs), Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Sie erhalten den Mindestlohn unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.
Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Das Bundesarbeitsministerium hat ein Infoblatt deutschsprachiges PDF-Dokument) zum Mindestlohn herausgegeben.
Das Infoblatt können Sie in folgenden 13 Sprachen erhalten:
- الحد الأدنى للأجور (Arabisch)
- минимална работна заплата (Bulgarisch)
- The minimum wage (Englisch)
- Le salaire minimum (Französisch)
- Ο Κατώτατος Μισθός (Griechisch)
- Il salario minimo (Italienisch)
- Płaca minimalna (Polnisch)
- Salariul minim pe economie (Rumänisch)
- МРОТ (Russisch)
- El salario mínimo (Spanisch)
- Asgari ücret (Türkisch)
- Мінімальна заробітна плата (Ukrainisch)
- A minimálbér (Ungarisch)
Mindestlohn-Rechner: Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Ihr Gehalt aus?
Auf der Website des BMAS gibt es noch ein weitere Serviceangebot, den Mindestlohn-Rechner. Mit diesem Online-Rechner können Sie Ihr Monatsgehalt berechnen. Dazu müssen Sie Stundenlohn und Arbeitszeit pro Woche angeben. Alternativ können Sie Ihren Stundenlohn berechnen. Dazu müssen Sie Monatsgehalt und Arbeitszeit pro Woche angeben. Auf diese Weise können Sie überprüfen ob die gesetzlichen Regelungen von Ihrem Arbeitgeber eingehalten werden.