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Das Berufsbildungsgesetz wird novelliert: Was sind die Änderungen?

Baustelle Dach

Foto: Capri23auto - Pixabay

Die aktuell von der Bundesregierung beschlossene Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll die Attraktivität der Berufsausbildung auch im Vergleich zum Studium weiter steigern.

Es zielt auf fünf zentrale Punkte:

1. Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung

Die künftigen neuen drei Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ verdeutlichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium und steigern auch internationale Karriere-, Arbeitsmarkt- und Mobilitätschancen. Bewährte anerkannte Berufsbezeichnungen wie „Meister/in“ gelten weiter.

Mit der Verankerung der neuen Fortbildungsstufen im BBiG wird zugleich die notwendige rechtliche Grundlage für eine Fördererweiterung beim Aufstiegs-BAföG gelegt.

2. Mindestvergütung für Auszubildende

Auszubildende, deren Ausbildung 2020 beginnt, erhalten eine Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro. Die Mindestvergütung wächst mit Fortschreiten der Berufsausbildung.

3. Stärkung der Teilzeitberufsausbildung

Die Berufsausbildung in Teilzeit soll zu einer echten Alternative werden, auch für neue Zielgruppen. Die Ausbildungsdauer soll verlängert werden können.

4. Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

Zukünftig soll die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer, die Berücksichtigung von Prüfungsleistungen und einschlägigen Abschlüssen erleichtert werden. Dies gilt für Auszubildende, die aufeinander aufbauende Berufsausbildungen absolvieren - Beispiel: Verkäufer/in und Kaufmann/frau im Einzelhandel.

5. Bürokratieabbau

Kammern und Prüfungsausschüsse sollen entlastet werden. Auslandsaufenthalte sollen während einer Berufsausbildung gefördert werden.


Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und wird dann ab 2020 gelten.

 

Mehr Infos zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), PDF-Download