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Das ändert sich ab 2022

Frau mit Diagramm

Foto: Gerd Altmann - Pixabay

Update vom 23.02.2022
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigt.

Bereits seit 1. Januar 2022 gelten folgende Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht:

  • Höherer Mindestlohn
    Der Mindestlohn liegt seit dem  1. Januar bei 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli kommt es zu einer weiteren Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Die neue Bundesregierung plant den Mindestlohn jedoch schon bald auf 12 Euro zu erhöhen (siehe Update oben).
  • Höhere Mindestausbildungsvergütung
    Die gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung steigt von 550 Euro auf 585 Euro (Brutto). Danach erhöht sie sich im 2. Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im 3. Ausbildungsjahr: um 35 Prozent sowie im (seltenen) 4. Ausbildungsjahr um 40 Prozent.
  • Corona-Bonus
    Arbeitnehmer*innen können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschuss kann bis 1.500 Euro betragen. Er ist steuerfrei. Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
    In der Diskussion ist zudem ein 3.000-Euro-Bonus für Pflegekräfte. Das Gesetz dazu soll Anfang 2022 beschlossen werden, eine Auszahlung würde im ersten Quartal erfolgen.
  • Elektronische Krankmeldung an Arbeitgeber ab Juli 2022
    Seit 1. Oktober 2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), der sogenannte "gelbe Schein", von ärztlichen Praxen digital an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli 2022 soll die Krankschreibung dann auch elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt werden. Patienten bzw. Arbeitnehmer*innen erhalten lediglich noch eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
  • Angaben für Minijobber*innen
    Seit Januar 2022 muss bei der Meldung von kurzfristigen Minijobber*innen angegeben werden, bei welcher Krankenversicherung die Person versichert ist. Arbeitgeber sollen ab 2022 zudem eine Rückmeldung bei der Anmeldung bekommen, ob die Arbeitskraft weitere kurzfristige Beschäftigungen hat oder hatte.
  • Höherer Grundfreibetrag
    Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
  • Leicht angehobene Alg 2-Sätze
    Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher*innen steigt für alleinstehende Erwachsene von 446 auf 449 Euro. Kinder bekommen 2 Euro und Jugendliche 3 Euro mehr.
  • Alleinerzehenden-Entlastungsbetrag wird verstetigt
    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt ab 2022 unbefristet in Höhe von 4.008 Euro jährlich.
  • Mehr Geld im Öffentlichen Dienst
    Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) bekommen 2022 mehr Geld. Der neue Tarifvertrag sieht für Anfang des Jahres eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro vor. Für Auszubildende und Studierende liegt der Bonus bei 650 Euro. Ab Dezember gibt es eine Gehaltserhöhung um 2,8 Prozent.
  • Höhere Zulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern
    Die sogenannte Intensiv- und Infektionszulage für Pflegekräfte in den Krankenhäusern steigt von 90 auf 150 Euro (außer in Hessen).
  • Online arbeitslos melden
    Seit Januar 2022 ist es möglich, sich digital arbeitslos zu melden. Eine persönliche Meldung in der zuständigen Agentur für Arbeit ist dann nicht mehr zwingend nötig. Die Online-Arbeitslosmeldung erfodert eine "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises.
  • Höhere Rente
    Rentner*innen können ab Juli 2022 mit höheren Bezügen rechnen. Das wird im März festgelegt. Gerechnet wird mit 4 bis 6 Prozent.
  • Anpassung des Wohngeldes
    Ab diesem Jahr wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Im Durchschnitt soll das Wohngeld voraussichtlich um 13 Euro pro Haushalt steigen.

Diese Liste stellt eine Auswahl der geänderten Gesetze und Regelungen dar.