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Die berüchtigte K-Frage im Vorstellungsgespräch

Die Frage nach Ihrem Kinderwunsch in einem Vorstellungsgespräch ist nicht zulässig. Was tun Sie, wenn Sie Ihnen doch gestellt wird? Ein Hinweis darauf, dass diese Fragen nicht erlaubt sind, bringt Ihnen leider keine Sympathiepunkte. 


Das Beispiel von Frau K.

Frau K. antwortet auf die K-Frage, dass sie sich zunächst keine Kinder vorstellen könne. Vielmehr wolle sie in den nächsten Jahren an der Verwirklichung ihrer beruflichen Ziele arbeiten. Sie machte  deutlich, dass ihre beruflichen Ziele in den Job mündeten, auf den sie sich gerade bewirbt und sich zu einem späteren Zeitpunkt Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung eines höherwertigen Jobs in diesem Unternehmen vorstellen könne.


Verdeckte Fragen

Der Verdacht und die Unterstellung von potentiellen ArbeitgeberInnen wird vor allem dann genährt, wenn Sie einen festen Partner, ein eigenes Haus oder ein bestimmtes Alter haben. Die gestellten Fragen können wirken als hätten Ihre InterviewpartnerInnen Interesse an Ihrer gesamten Person.

Frau K. lenkt in solch einer Situation das Gespräch immer wieder auf die berufliche Sphäre. Ja, sie wohne zwar im Vorort im eigenen Haus mit Garten. Aber das Praktische sei, dass sie mit der direkt angrenzende S-Bahnlinie direkt an das öffentliche Leben in der Stadt angebunden sei.