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Die neue Home-Office-Pauschale bringt steuerliche Entlastung

Frau im Homeoffice

Foto: Free-Photos - Pixabay

Mit der Steuererklärung gibt es 600 Euro fürs Homeoffice pro Jahr

Menschen, die während der Pandemie von zu Hause arbeiten müssen, können diese Mehrbelastung in ihren Steuererklärungen für 2020 und 2021 mit 5 EUR pro Arbeitstag als Pauschale geltend machen. Dies gilt aber nur für 120 Tage maximal - also bis zu 600 Euro. Die Pauschale soll für Arbeitnehmer*innen und auch Selbständige gelten.

Und es gibt noch eine weitere Einschränkung: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten - für die allen Steuerzahler*innen pauschal 1.000 EUR angerechnet werden. Nur wenn Sie mit Ihren anderen Werbungskosten beispielsweise Weiterbildung oder Arbeitsmittel inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 EUR kommen, gibt es diese extra. Liegen Sie darunter, zählt es nicht.

Um die Homeoffice-Pauschale zu erhalten, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung keine Nachweise beim Finanzamt einreichen. Arbeitnehmer*innen sollten sich jedoch eine Bestätigung vom Arbeitgeber geben lassen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist in diesem Fall keine Voraussetzung mehr, um die Kosten geltend zu machen. Sie können auch Anschaffungen, wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop anführen, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernommen hat.

Die Homeoffice-Pauschale ist im Jahressteuergesetz 2020 geregelt und wurde im Dezember 2020 verabschiedet.

Link zum Jahressteuergesetz