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Erhalten Sie den Mindestlohn?

Ab Januar 2015 tritt das Gesetz über den Mindestlohn in Kraft. Der ab dann gesetzlich festgelegte Brutto-Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde gilt auch für Minijobs und auch im gesamten Bundesgebiet. Es gibt aber Ausnahmen. Für folgende Beschäftigtengruppen gilt dieser Mindestlohn erst mit zeitlicher Staffelung: für PraktikantInnen, Langzeitarbeitslose, ZeitungszustellerInnen und Beschäftigte mit Branchenmindestlöhnen unter 8,50 EUR. Mehr Informationen gibt es unter www.mindestlohn.de oder an der Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Tel.  030/60 28 00 28 erreichbar.

Aber wie ermitteln Sie Ihren Brutto-Stundenlohn?
Mit folgender Rechenformel: Sie nehmen Ihre wöchentliche Arbeitszeit mal 13 und teilen (multiplizieren) dann durch 3 (dividieren). Dieses Ergebnis merken Sie sich. Dann nehmen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn und teilen (erneute Division) diesen durch das eben gemerkte Ergebnis und Sie erhalten Ihren Stundenlohn. 

AZ/Wo * 13 / 3 = X
Monatsbrutto / X  = Y EUR Stundenlohn

Die Zahl Y muss also mindestens 8,50 betragen.