Sie sind hier:

Finanzielle Förderung des Anerkennungsverfahrens

Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, können in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenz-Beruf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen. Das regelt das Anerkennungsgesetz.

Das Anerkennungsverfahren ist jedoch kostenpflichtig. Interessierte verfügen oft über nicht ausreichende Mittel. Daher wurde neu der Anerkennungszuschuss eingeführt. 

Vor allem Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können vom Anerkennungszuschuss profitieren.

Vorausgesetzungen sind:

  • eine formal erworbene Berufs-Qualifikation aus dem Ausland, die in Deutschland anerkannt werden soll
  • seit mindestens 3 Monaten einen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthalts-Status oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben),
  • nicht ausreichend vorhandene eigene finanzielle Mittel haben

Gefördert werden können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten und Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für Qualifikationsanalysen sowie Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Nicht gefördert werden dagegen Anpassungs-Maßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen, Lernmittel (z.B. Bücher), Prüfungs-Gebühren, Sprachkurse und entsprechende Prüfungs-Gebühren, Kosten und Gebühren für die Berufs-Zulassung u.ä. 

Der Anerkennungszuschuss wird in zwei Schritten gewährt. AnsprechpartnerInnen sind die Beratungs-Stellen des IQ-Netzwerks („Integration durch Qualifizierung“). Dies muss vor dem Start des Anerkennungsverfahrens passieren!

Link zu Beratungsstellen und -angeboten im IQ Landesnetzwerk Berlin

Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss