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Bis zu 4.000 Euro Förderung für Beratungskosten in der Corona-Krise

Desinfektionsmittel und Maske

Foto: Klaus Hausmann - Pixabay

Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen

Die aktuelle Situation hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler*innen drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. Waren zunächst insbesondere die Branchen Tourismus, Eventmanagement, Messeveranstaltung und Messebau sowie der gesamte Gastronomiebereich betroffen, gerieten dann auch zunehmend Handwerksunternehmen und Dienstleister durch Auftragsstornierungen und -rückgänge unter Druck.

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für durch die Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler*innen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die Betroffenen sollen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Beratung erhalten.

Strategien und Maßnahmen entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen

Unternehmen und Freiberufler*innen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente und Hilfen, die bisher beschlossen wurden (siehe unten).

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesmisteriums für Wirtschaft (Ergänzte Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows als PDF-Dokument). Die Antragstellung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/unb.

Noch was: Was müssen Sie tun, um für diese Förderung anerkannte Beraterin zu werden?

Selbständige Berater*innen oder Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz, sprich mehr als 50 Prozent aus einer beratenden Tätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Die erforderlichen Fähigkeiten müssen vorhanden sein sowie ein Qualitätsnachweis erbracht werden, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.

Bei der Bewerbung als Beraterin müssen Sie eine

  • eine Beratererklärung
  • einen Lebenslauf
  • einen Qualitätsnachweis in Form eines vorhandenen QM-Systems

hochladen. (Mehr Informationen: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html)