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Mit wenig Geld fürs Alter vorsorgen

Auch Menschen mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit für Später vorzusorgen. Vorgestellt werden die sogenannte "Riester"-Rente und die Beschäftigung als rentenversicherte Minijobber*in.

Grauhaarige Frau mit rotem Oberteil

Foto: Orna Wachman - Pixabay

Altersvorsorge ist nicht einfach für Geringverdienende

Oft ist es ja schon schwierig sich mit wenig Geld im Alltag zu behaupten. Und dann noch an das Alter und den sogenannten Ruhestand denken und dafür vorsorgen?
Es gibt jedoch einige Angebote bei denen Zuschüsse und Zulagen winken und die nur wenige Euros kosten.

Mit der Riester-Rente sich die staatliche Zulage(n) sichern

Die (durchaus umstrittene) sogenannte Riester-Rente als private Altersvorsorge bringt gerade für Menschen mit wenig Einkommen etwas ein. Attraktiv ist die staatliche Förderung in Form der Zulage am Ende des Jahres. Die Zulage bekommt, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den gewählten Vertrag einzahlt. Der Riester-Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr. Die Zulage beträgt für Erwachsene jährlich 175 Euro. Für jüngere Kinder gibt es 300 Euro, für ältere Kinder 185 Euro per anno Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einmalig einen Berufseinstiegs-Bonus von in Höhe von 200 Euro.

In schlechten Zeiten ist es auch möglich den Vertrag "ruhen" zu lassen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen und erhaltenen Zulagen gehen nicht verloren. 


Minijob - mit für die Beschäftigten freiwilliger Rentenversicherung die eigene Rente sichern

Grundsätzlich sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Es ist aber möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Viele Minijobber*innen machen das. So werden die 520 Euro Brutto dann auch als Netto ausgezahlt.

Jedoch lassen sich über die Rentenversicherung bei Minijobs auch Rentenversicherungszeiten sammeln und ein Rentenplus herbeiführen. Um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu haben, müssen mindestens über fünf Jahre (60 Kalendermonate) Rentenversicherungszeit zusammen kommen - über Beiträge oder Erziehungszeiten. Für rentenversicherte Minijobber*innen werden die Beschäftigungszeiten voll angerechnet. 

Hinzu kommt, dass sich durch die geleisteten Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die später ausgezahlte Rente erhöht. Aktuell zahlen geringfügig Beschäftigte mit einem vollen 520-Euro-Job innerhalb eines Jahres 224,64 Euro in die Rentenkasse ein. Diese Einzahlung von jährlich 224 Euro bringt ein jährliches Rentenplus von 42 Euro. Das bedeutet: In mehr als fünfeinhalb Jahren Rentenbezug hat sich die Einzahlung rentiert. 

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Minijob-Zentrale.