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'Meister-BAföG' soll attraktiver werden

Die geplante Novellierung des sogenannten "Meister-BAföGs" enthält zahlreiche Modernisierungen und Leistungsverbesserungen: Die Förderleistungen werden verbessert, es wird mehr Menschen der Zugang zur Förderung eröffnet und bürokratische Hürden abgebaut. 

Mit dem AFBG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Diese erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im letzten Jahr (2014) wurden in Deutschland rund 171.000 Personen auf diese Weise unterstützt.

Neben angehendeN MeisterInnen sind zukünftige ErzieherInnen mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG.

Des weiteren wird nach Verabschiedung des Gesetzesentwurf

  • der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro steigen.
  • der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen.
  • weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile ebenfalls erhöht werden.
  • BachelorabsolventInnen einen Zugang zur AFBG-Förderung gewährt, wenn diese zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.