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Neues Bundesteilhabegesetz für mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können und dafür zukünftig mehr Unterstützung erhalten. Die Bundesregierung hat das Bundesteilhabegesetz beschlossen. An der Erarbeitung waren Betroffenenverbände, Länder, Kommunen und Sozialpartner beteiligt. Es geht um eine Verbesserung des Teilhaberechts, welches vor allem im Neunten Sozialgesetzbuch verankert ist.

Reform der Eingliederungshilfe – mehr Selbstbehalt
Ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Bis 2020 soll die Freigrenze auf 50.000 Euro angehoben werden. Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
Die notwendige Unterstützung wird ausschließlich am individuellen Bedarf ausgerichtet. Das heißt, die Unterscheidung von Leistungen in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe entfällt. Menschen mit Behinderungen können somit wählen, ob sie länger in ihrem vertrauten Umfeld und somit eigenen Wohnung leben wollen.

Mehr Teilhabe im Arbeitsleben
Menschen mit Behinderungen sollen leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Sie können jetzt wählen, ob sie in einer Werkstatt bleiben, zu einem anderen Leistungsanbieter gehen oder auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln.
Arbeitgeber werden durch ein "Budget für Arbeit" unterstützt. Wenn sie Menschen mit wesentlicher Behinderung einstellen, erhalten sie Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent. Das gab es bisher nur in wenigen Bundesländern. Vom Amt werden die Kosten für die erforderliche Begleitung am Arbeitsmarkt übernommen. Das "Budget für Arbeit" kann damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen möglich machen.

Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten in den Werkstätten
Erstmals sollen im Herbst 2017 Frauenbeauftragte gewählt werden. Die Frauenbeauftragte vertritt die Anliegen der Frauen in den Werkstätten gegenüber der Werkstattleitung. Auch Werkstatträte erhalten mehr Rechte. Für besonders wichtige Angelegenheiten (z. B. Arbeitslohn) hat der Werkstattrat künftig ein Mitbestimmungsrecht.

Leistungen wie aus einer Hand
Künftig soll es nur noch eine Ansprechperson geben, auch wenn mehrere Träger Hilfen zahlen. So können sich Menschen mit Behinderungen unabhängig beraten lassen, bevor sie eine Leistung beantragen. Damit kann der richtige Träger rechtzeitig ermittelt werden. Betroffene erhalten so schneller ihren Leistungen.

Die vorgelegte Gesetzesnovelle, die noch vom Bundestag und -rat beschlossen werden muss, wird von Betroffenenverbänden als nicht weitreichend genug kritisiert.