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Seit Januar 2016 neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Zu Beginn dieses Jahres sind neue Richtlinien zur Förderung und Unterstützung des Know-Hows von GründerInnen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen in Kraft getreten. Die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch Unternehmensberatungen, "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" wurden neu gebündelt.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Mit dem Programm erhalten neu gegründete und auch bereits etablierter KMU einen verbesserten Zugang zu externem unternehmerischen Wissen. Unternehmerische Entscheidungen können mit externen Beratungsangeboten vorbereitet und begleitet werden. Damit soll die Bestandsfestigkeit von Gründungen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen gestärkt werden.

Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für dieses Jahr aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Hier gibt es die neue Richtlinie und weitere Informationen zum Antragsverfahren

Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase wird in Berlin durch folgende Programme gewährleistet:

  • Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
  • Coaching BONUS
  • Berufswegplanung mit Frauen.