Eine selbstständige Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Eine Selbstständige trägt das volle wirtschaftliche Risiko für ihre Handlungen, sie ist für ihre soziale Absicherung bis auf einige Ausnahmen selbst verantwortlich und zahlt nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Selbständige haben keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall.
Weitere Kriterien der Selbstständigkeit sind, dass Einkommensteuer- und in der Regel Umsatzsteuerpflicht besteht, dass Honorare frei verhandelbar sind. (vgl. Kräuter, Maria: Geisteswissenschaftler als Gründer, Wissenschaftsladen Bonn)
Selbstständigkeit ist sozusagen der Überbegriff für im Wesentlichen zwei Bereiche:
- Freiberufliche Tätigkeiten und gewerbliche Tätigkeiten.
- Die Abgrenzung zwischen selbstständig tätigen Freien Berufen und gewerblich selbständigen Tätigkeiten ist primär eine steuerrechtliche Entscheidung.