Sie sind hier:

Weiterbildung-Special von test.de: Was darf die Arbeits­agentur? Was muss sie?

Mit einer beruflichen Weiterbildung verbessern Erwerbslose ihre Chancen auf einen neuen Job. Doch die Arbeits­agentur fördert immer seltener Qualifizierungen. Stiftung Warentest hat die häufigsten Fragen (FAQ - frequently asked questions) zum Thema zusammengestellt.

  • Wann fördert die Arbeits­agentur eine Weiterbildung?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Sie eine Weiterbildung bekommen?
  • Wie können Sie Ihre Chancen erhöhen?
  • Zahlt die Arbeits­agentur auch eine Weiterbildung, die nicht dem Bildungs­ziel der Agentur entspricht?
  • Was für Unterschiede gibt es hierbei zwischen den Empfängern von ALG I und ALG II?
  • Gibt es spezielle Förderprogramme für gering Qualifizierte?
  • Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Können Sie als Arbeits­lose selbst Vorschläge machen? Und wenn ja, was für welche?
  • Können Sie den Weiterbildungs­kurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?
  • Können Sie von der Arbeits­agentur zu einer Weiterbildungs­maßnahme verpflichtet werden?
  • Welche Fahrt­zeiten zur Weiterbildungs­maßnahme müssten Sie in Kauf nehmen?
  • Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohn­ort möglich?
  • Welche Kosten über­nimmt die Arbeits­agentur im Falle einer Weiterbildung?
  • Müssen Sie sich während der Weiterbildungs­phase weiter um Arbeits­stellen bewerben?
  • Können Sie auch mehrere Weiterbildungs­angebote aus unterschiedlichen Bereichen wahr­nehmen?
  • Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeits­losengeldes?

Antworten auf diese Fragen finden Sie auf auf test.de