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Zentrale Servicestelle unterstützt Fachkräfte bei der Einwanderung

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Foto: thumprchgo - Pixabay

Seit 1. Februar 2020 berät die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn Fachkräfte im Ausland zu Fragen der beruflichen Anerkennung und begleitet sie durch die Verfahren bis zu ihrer Einreise nach Deutschland.

Die Zusammenarbeit zwischen den Anerkennungsstellen aller 16 Bundesländer läuft über Kooperationsvereinbarungen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die engmaschige Begleitung der Fachkräfte die Antragstellung erleichtert, Hürden abbaut und den Erfolg der Verfahren erhöht.

ZSBA als wichtige Begleitmaßnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die ZSBA gilt als zentraler Ansprechpartner für Fachkräfte aus dem Ausland. Sie bietet eine vertiefte Anerkennungsberatung und Verfahrensbegleitung bis zur Einreise. Zudem sollen die Anerkennungsbehörden von der aufwändigen Kommunikation mit Antragstellenden vor und während des Verfahrens entlastet werden. Die Einrichtung der ZSBA soll mehr Effizienz und Transparenz der Anerkennungsverfahren schaffen .

Die ZSBA baut auf die Beratung der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ auf und bietet folgende Serviceleistungen:

  • vertiefte Einzelberatung im Vorfeld der Antragstellung
  • Zusammenstellung und Vorprüfung auf Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen
  • Elektronische Weiterleitung der Unterlagen an die zuständige Anerkennungsstelle
  • Verfahrensbegleitung bis zur Einreise
  • Anbahnung von Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenarbeit mit regionalen Strukturen
  • Vermittlung von Kontakten zu Arbeitgebern

Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Deshalb wurde im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geschaffen.

Das Anerkennungsverfahren ist auch nach dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Regelfall Voraussetzung für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Dies gilt insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte und solche, die in reglementierten Berufen arbeiten wollen. Dies schafft Transparenz und sichert die Qualität – sowohl für Arbeitgeber als auch Fachkraft..

Weitere Informationen und Beratungsangebote

Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ werden Interessierte aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr. Über die Hotline ist auch die zum 1. Februar 2020 neu geschaffene Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt ist, erreichbar.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Hier geht es zur Website des IQ Netzwerks Berlin.