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Zwischenbeschäftigung

Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I. Sie finden ein Arbeitsangebot, das zwar interessant ist, aber schlechter bezahlt wird als Ihre frühere Tätigkeit. Sie befürchten, dass bei erneuter Arbeitslosigkeit Ihr Arbeitslosengeld niedriger sein könnte.

In einem Informationsblatt der Beratungsstelle Frau und Arbeit wird erläutert, wie in diesem Fall - also nach einer schlechter bezahlten Zwischenbeschäftigung - Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird. Es gibt nämlich eine Schutzbestimmung, die Sie für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Bedingungen vor Nachteilen bewahrt.

Informationsblatt Nr. 8: Keine Nachteile beim Alg I durch Zwischenbeschäftigung (PDF)