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Minijobs sind eine Sackgasse! – Regelungen im Niedriglohnbereich

Friseurin mit Kundin

Foto: xenostral - Pixabay

Seit 2003 gibt es nun schon Minijobs – die maximale Verdienstgrenze liegt bei 450 EUR. Viele Arbeitgeber*innen meinen weiterhin Minijobber*innen als eine Art "Tagelöhner*innen" behandeln zu können, die oft nur auf Abruf arbeiten. Diese "rechtlichen Vorteile" gibt es definitiv nicht!

Ein Minijob ist ein "normales" Arbeitsverhältnis

Arbeitsrechtlich wird nur zwischen Teilzeit- und Vollzeitjobs unterschieden. Ein Minijob stellt arbeitsrechtlich gesehen eine normale Teilzeitbeschäftigung dar. Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe des Verdienstes spielen keine Rolle.
Bezogen auf die Sozialversicherung sind Minijobs jedoch besonders, denn hier gelten für geringfügig Beschäftigte andere Regeln. Das betrifft die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Auch für Minijob-Arbeitsverhältnisse gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen. Darunter

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsanspruch mit bezahltem Erholungsurlaub
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (die oft nicht geregelten Arbeitszeiten sind hier rechtlich problematisch)
  • der normale Kündigungsschutz
  • die Mindestlohngesetze - für Berlin sind das derzeit 9,50 € brutto - ab Juli 2021 9,60 € brutto pro Stunde
  • die Regelungen des Mutterschutzgesetzes - während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen ist Entgelt fortzuzahlen

Nicht gewährter Urlaub kann übrigens noch nachgefordert werden. Eine Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre.

Minijobs sind eine Sackgasse nicht nur wegen der fehlenden sozialen Absicherung, sondern auch wegen der fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten. Viele denken, dass ein Minijob ein Eintrittsweg in ein Unternehmen ist und sich dieser später in ein umfassenderes Arbeitsverhältnis verwandeln lassen kann. Das ist aber erfahrungsgemäß selten der Fall.

Ein Minijob ist für diejenigen geeignet, die dazu verdienen wollen. Also für Schüler*innen, Studierende, Rentner*innen, aber auch für all diejeinigen, die einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Auch diese dürfen bis zu 450 € im Monat zu ihrem normalen Gehalt hinzuverdienen.

Ein Minijob als Alleinarbeitsverhältnis ist - einmal ganz abgesehen von dem sehr geringen Verdienst - ungünstig, da die soziale Absicherung fehlt. Es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Beim Jobverlust wird kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Mehr Infos gibt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).