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Bürgergeld: Zweite Stufe der Reform startet ab 1. Juli 2023

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wurde am 1. Januar 2023 eingeführt. Die Reform erfolgt in zwei Stufen. Zum Jahresanfang wurde der Regelbedarf erhöht und Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes ab Juli 2023 werden die Fördermöglichkeiten und Instrumente der Jobcenter größer und individueller gestaltet. Es gibt nun mehr Möglichkeiten, Weiterbildungen zu fördern, und finanzielle Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus sollen die Bildung und langfristige Vermittlung fördern.

Mädchen beim Bocksprung

Foto: Markus - Pixabay

Zum Hintergrund: Im Mai 2023 bezogen in Deutschland fast 5,5 Mio. Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Knapp drei Viertel dieser Menschen waren erwerbsfähig (3.919.000). Von diesen waren 1.714.000 arbeitslos. 1.570.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

Die neuen Regelungen ab Juli 2023

Es geht vor allem um die Verbesserung des Eingliederungsprozesses sowie der Weiterbildung und Qualifizierung. Es werden zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan eingeführt, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe zu unterstützen. Außerdem werden die Freibeträge für Erwerbstätige erhöht.

  • Die Weiterbildungsprämie von bis zu 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, sollen zur Qualifizierung motivieren.

  • Ausbildungen und Umschulungen können nun für einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden.

  • Kund*innen der Jobcenter erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan anstelle der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Dieser Plan fasst in einfacher Sprache die Schritte Richtung Arbeitsmarkt zusammen. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich nicht bindend und legt den Fokus auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und gibt einen kompakten Überblick über das Ziel auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt sowie die erforderlichen Schritte.

  • Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Aktualisierung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.

  • Personen, die Bürgergeld beziehen und ein zusätzliches Einkommen haben, erhalten höhere Freibeträge.

  • Kund*innen mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

Hier erhalten Sie Beratung zum Bürgergeld in Berlin.
 

Bürger-Geld: Änderungen ab dem 1. Juli 2023 (Leichte Sprache)

Bisher war es so: In Deutschland gibt es verschiedene Hilfen für Menschen ohne Arbeit. 

Dazu sagt man auch: Grundsicherung. 

Eine Hilfe war das Arbeitslosen-Geld 2.

Das Arbeitslosen-Geld 2 hieß auch: Hartz 4.

Seit diesem Jahr gibt es das Arbeitslosen-Geld 2 nicht mehr.

Die neue Hilfe für Menschen ohne Arbeit heißt: Bürger-Geld.

Der Paritätische Gesamtverband hat das Neue iin Leichter Sprache zusammen gefasst. 

Jeder soll die Informationen gut verstehen. Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier.