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Neue gesetzliche Regelungen seit 2024

Für das Jahr 2024 wurde eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Hauptbahnhof Hamburg

Foto: S. Hermann & F. Richter - Pixabay

Zum Jahreswechsel haben sich einige Gesetze geändert - hier eine Auswahl:

  • Bürgergeld
    Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent - von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende.
     
  • Mindestlohn
    Der Mindestlohn ist seit 1. Januar von 12 Euro auf 12,41 Euro in der Stunde gestiegen.
     
  • Obergrenze bei Minijobs
    Die Obergrenze für Minijobs ist von 520 auf 538 Euro im Monat gestiegen.
  • Kinderzuschlag 
    Für Familien mit geringem Einkommen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind angehoben.
  • Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
    Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld werden abgesenkt. Ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 Euro, ab April 2025 auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende gesenkt.
     
  • Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
    Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt wie bisher auf 10 bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
     
  • Eingliederungszuschuss fü Arbeitssuchende
    Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.
     
  • Höhere Erwerbsminderungsrente
    Ab Juli 2024 gibt es abhängig vom Rentenbeginn eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 eingesetzt haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent​.