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Das neugefasste Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit Mitte November greift die erste Stufe des neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes". Mit dem neuen Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung sollen Hürden abgebaut werden und Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können.

Ausgebreitete Bildungskarten

Foto: Julita - Pixabay

Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die nacheinander in Kraft treten. Was gilt seit 18. November 2023?

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein.
     
  • Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner*innen.
     
  • die Einwanderungsmöglichkeiten mit der neu gestalteten Blauen Karte EU
     
  • die vereinfachte Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten


​​​​​​​Weitere Regelungen treten ab März 2024 beziehungsweise ab Juni 2024 in Kraft.

Auf dem Portal der deutschen Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland erhalten Sie sämtliche Informationen zu den Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung.